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Newsflash

Klimaservice zum Festpreis

Zu einer entspannten Autofahrt gehört ein behagliches Klima. Die Klimaanlage ist dabei der Frischluftlieferant und sorgt für die Wohlfühltemperatur - das ganze Jahr über. Daher braucht sie ab und zu auch mal eine Verschnaufpause - mit regelmäßiger, fachmännischer Pflege und Wartung, um teuren Reparaturen vorzubeugen.

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Seit Mai 2006 gilt die Neufassung des §2 Absatz 3a StVO:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutz in der Scheibenwaschanlage.“

Außerdem wurde der Bußgeldkatalog ergänzt: So droht bei nicht angepasster Bereifung ein Bußgeld von 20 EUR. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer drohen sogar 40 EUR Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

Zusätzlich kann es bei einem Unfall mit nicht angepasster Bereifung zu Schwierigkeiten mit der Kasko- und Haftpflichtversicherung kommen.

 

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